Ablauf & Kosten

Erstkontakt & Terminvereinbarung

Falls ein freier Therapieplatz zeitnah zur Verfügung steht, melde ich mich bei Ihnen zurück, um ein psychotherapeutisches Erstgespräch zu vereinbaren. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der gemeinsamen Klärung Ihres Anliegens und des weiteren Vorgehens.

Erstkontakt & Terminvereinbarung

Falls ein freier Therapieplatz zeitnah zur Verfügung steht, melde ich mich bei Ihnen zurück, um ein psychotherapeutisches Erstgespräch zu vereinbaren. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der gemeinsamen Klärung Ihres Anliegens und des weiteren Vorgehens.

Möglichkeiten der Kostenübernahme bzw. Abrechnung

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Für ein Erstgespräch sowie die probatorischen Sitzungen zum gegenseitigen Kennenlernen ist meist kein Antrag erforderlich. Die Kostenübernahme einer anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie richtet sich nach Ihrem individuellen Krankenversicherungstarif und den darin enthaltenen Leistungen.

Es empfiehlt sich daher, sich vorab bei Ihrer Versicherung über die geltenden Rahmenbedingungen zu informieren und sich ggf. notwendige Formulare zusenden zu lassen.

Sollten bei Ihnen Gründe vorliegen, aus denen Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen möchten (z. B. um eine Antragsbearbeitungszeit zu vermeiden oder damit keine Diagnose bei Ihrer Krankenkasse hinterlegt wird), ist hierfür keine weitere Formalität erforderlich. In diesem Fall genügt eine Kontaktaufnahme mit mir.

Da es sich um eine Privatpraxis handelt, ist eine direkte Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte leider nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzliche Krankenkassen jedoch die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis übernehmen (sog. Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V).

Voraussetzung hierfür ist meist der Nachweis einer erfolglosen Suche nach einem Platz bei kassenzugelassenen Therapeut*innen. Bei diesem Verfahren unterstütze ich Sie gerne und sende Ihnen bei Interesse weitere Informationen zu.

Versicherte der Freien Heilfürsorge – einschließlich Angehörige von Bundeswehr und Polizei – haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein psychotherapeutisches Erstgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Kosten werden in der Regel über die jeweilige Heilfürsorge übernommen.

Private Krankenversicherung
und Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Für ein Erstgespräch sowie die probatorischen Sitzungen zum gegenseitigen Kennenlernen ist meist kein Antrag erforderlich. Die Kostenübernahme einer anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie richtet sich nach Ihrem individuellen Krankenversicherungstarif und den darin enthaltenen Leistungen.

Es empfiehlt sich daher, sich vorab bei Ihrer Versicherung über die geltenden Rahmenbedingungen zu informieren und sich ggf. notwendige Formulare zusenden zu lassen.

Selbstzahler*innen

Sollten bei Ihnen Gründe vorliegen, aus denen Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen möchten (z. B. um eine Antragsbearbeitungszeit zu vermeiden oder damit keine Diagnose bei Ihrer Krankenkasse hinterlegt wird), ist hierfür keine weitere Formalität erforderlich. In diesem Fall genügt eine Kontaktaufnahme mit mir.

Gesetzliche Krankenversicherung

Da es sich um eine Privatpraxis handelt, ist eine direkte Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte leider nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzliche Krankenkassen jedoch die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis übernehmen (sog. Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V).

Voraussetzung hierfür ist meist der Nachweis einer erfolglosen Suche nach einem Platz bei kassenzugelassenen Therapeut*innen. Bei diesem Verfahren unterstütze ich Sie gerne und sende Ihnen bei Interesse weitere Informationen zu.

Freie Heilfürsorge

Versicherte der Freien Heilfürsorge – einschließlich Angehörige von Bundeswehr und Polizei – haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein psychotherapeutisches Erstgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Kosten werden in der Regel über die jeweilige Heilfürsorge übernommen.

Terminsabsagen & Ausfallhonorar

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage mindestens 24 Werktagsstunden im Voraus per E-Mail, damit der Termin möglichst an eine andere Person vergeben werden kann.

Bei nicht fristgerechter Absage oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80,00 Euro berechnet.

Terminabsagen & Ausfallhonorar

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage mindestens 24 Werktagsstunden im Voraus per E-Mail, damit der Termin möglichst an eine andere Person vergeben werden kann.

Bei nicht fristgerechter Absage oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80,00 Euro berechnet.